A)
Geltungsbereich
Die endesha AG (nachfolgend: endesha)
erbringt die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen
beschriebenen Dienstleistungen gegenüber
ihren Vertragspartnern (im folgenden: Kunden)
gemäß den nachfolgenden Bedingungen,
sofern die jeweilige Dienstleistung Zugang
zum Internet oder sonstige Internetdienste
oder Telekommunikationsdienste beinhaltet.
Der Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
erstreckt sich auch auf alle Produkte der
endesha, die unter eigenständigem
Markennamen vertrieben werden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen
des Kunden finden auch dann keine Anwendung,
wenn der Kunde hierauf Bezug nimmt oder endesha
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
B 1) Zustandekommen und Dauer des Dienstleistungsvertrages
bei endesha - offenes Internet by Call
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha
kommt jeweils durch die Wahl der endesha
Anschlusses seitens des Kunden und die erfolgreiche
Herstellung der Telefonverbindung zustande.
Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur
für die Dauer der durch die Wahl der
endesha Anschlusses eingeleiteten Verbindung
geschlossen.
B 2) Zustandekommenden und Dauer des Dienstleistungsvertrages
bei endesha - Preselection
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha
kommt auf Antrag des Kunden mit der Annahme
durch endesha zustande. Der Kunde versichert
mit der Antragstellung volljährig und
voll geschäftsfähig zu sein. Die
Bestätigung der Annahme durch endesha
kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertrag
wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
kann mit einer Kündigungsfrist von einem
Monat zum Ende des Kalendervierteljahres schriftlich
gekündigt werden.
B 3) Zustandekommenden und Dauer des Dienstleistungsvertrages
bei endesha - DSL
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha
kommt auf Antrag des Kunden mit der Annahme
durch endesha zustande. Der Kunde versichert
mit der Antragstellung volljährig und
voll geschäftsfähig zu sein. Die
Bestätigung der Annahme durch endesha
kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertrag
wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
kann mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten, sofern keine andere Kündigungsfrist
angegeben wurde, schriftlich gekündigt
werden
Mündliche Erklärungen vor oder
bei Vertragsschluß in den Fällen
B2 + B3 sowie darüber hinaus alle Erklärungen
von nichtvertretungsberechtigten Mitarbeitern
der endesha sind nur verbindlich, wenn
sie schriftlich bestätigt werden.
C) Leistungen
Der Umfang der endesha Leistungen bestimmt
sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.
Erbringt endesha kostenlose Zusatzleistungen,
kann endesha diese nach einer Ankündigung
mit angemessener Frist jederzeit einstellen.
Verschafft endesha dem Kunden zu Selbstkosten
die Leistung eines Dritten, z.B. eines Anbieters
von Übertragungswegen zwischen den endesha
Netz- Zugangsknoten und dem Rechner des Kunden,
so beschränkt sich die Verpflichtung
von endesha auf die treuhänderische
Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem
Vertragsverhältnis mit dem Dritten; der
Kunde ist verpflichtet, endesha von sämtlichen
Ansprüchen des Dritten freizuhalten.
D) Leistungshindernisse
endesha erbringt ihre Leistungen im Rahmen
der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten. Leistungsunterbrechungen
oder -verzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse,
die endesha oder deren Zulieferer die Leistung
zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen
oder unzumutbar erschweren, hat endesha
nicht zu vertreten, es sei denn, endesha
trifft ein Verschulden. Ereignisse in dem
vorbezeichneten Sinne sind unter anderem Streik
und Aussperrung, technische Ausfälle
bei anderen Betreibern von Telekommunikationsanlagen,
-übertragungswegen oder -netzen, Ausfälle
bei der Stromversorgung, bei Naturkatastrophen,
bei Gewaltakten Dritter, sowie die mißbräuchliche,
insbesondere übermäßige Inanspruchnahme
der endesha Dienste sowie behördliche
Eingriffe.
E) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
E 1) Internetdienste
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von
endesha ausschließlich zweckentsprechend
zu nutzen. Er verpflichtet sich, bei der Nutzung
nicht gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen,
sowie jede mißbräuchliche Nutzung
zu vermeiden. Insbesondere ist er verpflichtet,
- dafür Sorge zu tragen, dass die Netz-Infrastruktur
oder Teile davon nicht durch übermäßige
Inanspruchnahme überlastet werden;
- sämtliche für die Nutzung des
Internet allgemein geltenden Regeln zu wahren;
darunter fällt auch das Verbot, "Spams"
(elektronische Massen-Postwurfsendungen)
oder "Mail-Bomben" (Mails mit
über 5 MB Anhängen oder massenhafte
gleichadressierte Mails) zu versenden;
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit
Rechnung zu tragen, z.B. Passworte geheim
zu halten oder bei Erfordernis für
deren Änderung Sorge zu tragen;
- endesha von jeder Haftung, die darauf
beruht, dass die Nutzung der endesha
Dienste durch den Kunden Rechte Dritter
oder gesetzliche Vorschriften verletzt,
Dritten gegenüber freizuhalten; dies
gilt auch für Inhalte und Zeichen,
die der Kunde endesha zur Bereithaltung
in WWW-Präsenzen zur Verfügung
gestellt hat.
Ferner obliegt es dem Kunden,
- keine Angebote abzurufen, zu speichern,
online oder offline zugänglich zu machen,
zu übermitteln, zu verbreiten, auf
seiner Website zu speichern oder auf solche
Informationen hinzuweisen, die pornographische
Schriften im Sinne von � 184 StGB oder jugendgefährdende
Schriften im Sinne der �� 1, 6, 21 GjS darstellen,
die im Sinne von �� 86, 131 StGB zum Rassenhaß
aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen,
den Krieg verherrlichen, für eine terroristische
Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern,
ehrverletzende Äußerungen enthalten,
das Ansehen von endesha schädigen
können oder sonstige rechts- und sittenwidrige
Inhalte enthalten. endesha ist berechtigt,
derartige Inhalte kurzfristig nach Bekanntwerden
aus dem Netz zu entfernen.
- Daten ausschließlich unter Nutzung
der gängigen Standards der Protokollfamilie
TCP/IP zu übermitteln.
- Maßnahmen und Tätigkeiten,
die die Sicherheit des endesha Netzes,
von endesha Kunden und Nutzern des endesha-Netzes,
sowie von Teilnehmern anderer Netze beeinträchtigen
oder gefährden, zu unterlassen. Die
Sicherheit ist bereits dann gefährdet,
wenn der Versuch einer unberechtigten Nutzung
(z.B. eines Port Scans) unternommen wird.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seitens
endesha eine Überprüfung des
Inhalts der aus dem Internet abrufbaren Daten
aufgrund der Art der Leistung nicht erfolgen
kann. Den Abruf rechts- und sittenwidriger
Informationen, sowie schadensstiftender Software
(z.B. Viren) durch den Kunden kann endesha
daher nicht ausschließen. Das gilt auch
hinsichtlich möglicherweise jugendgefährdender
Schriften und Bilder.
endesha behält sich das Recht vor,
Kunden, die ihre Pflichten und Obliegenheiten
verletzen, von einer weiteren Nutzung des
Dienstes auszuschließen. Einer Unterrichtung
des Anschlußinhabers bedarf es dabei
nicht.
Bei der Bereitstellung von Domains ist der
Kunde zur Mitwirkung durch Angabe aller Informationen,
die endesha nachfragt, verpflichtet. Eine
Überprüfung dieser Informationen
des Kunden, auch auf Plausibilität, erfolgt
durch endesha nicht.
Für den Nutzer eines Domainnamens können
sich aus der Registrierung weitere Rechte
und Pflichten ergeben. Die jeweils gültigen
Richtlinien sind bei den zuständigen
Network information Centern (nachfolgend NIC)
und auf Anfrage über endesha erhältlich.
Bei der Bereitstellung von Domains stellt
der Kunde sicher, daß keine Rechte Dritter
durch die Domain verletzt werden. In allen
mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung
eines Domainnamens verbundenen namens- oder
markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen
dem Kunden und Dritten, ist der Kunde für
die Rechtmäßigkeit der Nutzung
des von ihm gewählten Namens allein verantwortlich.
Sollten Dritte entsprechende Ansprüche
gegen endesha geltend machen, stellt der
Kunde endesha von jeglichen hieraus resultierenden
Ansprüchen Dritter frei.
Bei der Dienstleistung Webhosting gewährt
der Kunde endesha das zeitlich auf die
Dauer des Vertrags befristete, nicht übertragbare,
auf den Standort des jeweiligen Servers beschränkte,
nicht ausschließliche Recht, die geschützten
Inhalte der Website des Kunden zu Zwecken
dieses Vertrags auf dem Server, auf einem
weiteren Server, der zur Speicherung dient,
und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien
zu vervielfältigen.
Die Nutzung der endesha Dienste steht
ausschließlich dem Kunden sowie den
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Personen (Privatkunden) bzw. dem von ihm beschäftigten
Personal (Geschäftskunden) zu. Eine Nutzung
durch sonstige Dritte, insbesondere der Wiederverkauf
der endesha Dienste, bedarf der schriftlichen
Zustimmung durch endesha beziehungsweise
des Abschlusses des "Vertrags über
die Erbringung von Dienstleistungen im Internet-Bereich".
Zeit- oder volumenabhängige Gebühren
hat der Kunde auch dann zu zahlen, wenn sie
auf einer unbefugten Nutzung seines Zugangs
oder auf technischen Defekten seiner Anlagen
oder der Anlagen seiner Kommunikationspartner
beruhen. Weist der Kunde nach, dass die unbefugte
Nutzung bzw. der technische Defekt für
ihn unabwendbar war und dass ihm wegen der
Gebührenbelastung kein durchsetzbarer
Ersatzanspruch gegen den unbefugten Nutzer
bzw. gegen den Kommunikationspartner zusteht,
beschränkt sich der Anspruch von endesha
auf die endesha entstandenen Aufwendungen.
Bei den angebotenen DSL - Angeboten handelt
es sich in der Regel um Einzelplatzangebote.
Sofern nicht ausdrücklich erlaubt, ist
eine Verwendung durch mehrere Nutzer oder
Rechner im Netzwerk nicht gestattet. Die Zugangsdaten
sind vertraulich zu behandeln, der Zugang
ist zu kontrollieren und bei Verdacht auf
eine mißbräuchliche Verwendung
durch Dritte die endesha AG zu informieren,
damit Zugänge gesperrt oder geändert
werden können.
E 2: Sprachdienste (Preselection)
Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung
seines Namens, der Rechtsform, der Adresse,
der Bankverbindung sowie technische Änderungen
unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde erhält
von endesha per E-Mail eine Rechnung auf
die vom Kunden getätigten Umsätze
sowie über das WWW eine Aufstellung der
einzelnen Verbindungen (EVN). Alle Rechnungen
sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig,
auf Wunsch des Kunden ist Bankeinzug durch
endesha möglich. Gegen Forderungen
von endesha kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen, bzw. Zurückhaltung oder Leistungsverweigerungsrechte
geltend machen. Eventuell auftretende Rückerstattungsansprüche
des Kunden wegen zuviel gezahlter Beiträge,
Doppelzahlungen und Ähnliches werden
dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben
und mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung
können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt
geltend gemacht werden. Unterbleibt dies,
gilt die Rechnung als anerkannt. Bei Zahlungsverzug
werden dem Kunden vorbehaltlich der Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen
in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz berechnet. Kommt der
Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate
ganz oder teilweise in Verzug kann endesha
das Vertragsverhältnis fristlos kündigen
und den Anschluss für abgehende Telefonate
über endesha sperren.
G) Datenschutz
endesha weist ihre Kunden darauf hin,
dass endesha nach näherer Maßgabe
der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen
personenbezogene Daten bzw. Unternehmensdaten
erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt,
soweit dies für die Begründung und
ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsverhältnisses
erforderlich oder sonst rechtlich zulässig
ist.
Verbindungsdaten werden unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet,
genutzt und übermittelt, soweit dies
zur Bereitstellung der endesha Leistungen,
zu deren Abrechnung oder Nachweis oder sonst
zur Vertragsabwicklung notwendig ist. Der
Kunde verpflichtet sich, bei Nutzung durch
Dritte (Punkt 8) diese hierauf hinzuweisen
und auf Verlangen von endesha schriftlich
zu bestätigen, dass er dieser Verpflichtung
nachgekommen ist.
Soweit die Speicherung von personenbezogenen
Daten zur Verwaltung von, durch den Kunden
beauftragten Domains im Rahmen der Registrierungsprozeduren
des jeweiligen NIC erforderlich ist, werden
Name und Anschrift des Kunden sowie gegebenenfalls
die Namen der vom Kunden benannten administrativen
und technischen Ansprechpartner an die NIC
weitergegeben. Die NIC veröffentlicht
diese Daten in einer über das Internet
von jedermann einsehbaren Datenbank. Der Kunde
erklärt mit der Auftragserteilung sein
Einverständnis zur Weitergabe dieser
Daten.
H) Haftung für Mängel des Liefergegenstandes
1. Für Mängel des Liefergegenstandes
haftet endesha nur nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen.
2. Bei Mängeln des Liefergegenstandes
hat endesha das Recht nach seiner Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder unentgeltlicher
Ersatzlieferung zu leisten.
3. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
4. Wähl der Kunde wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
daneben kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu.
5. Wählt der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz, ist die
Haftung von endesha in jedem Fall auf den
Schaden begrenzt, dessen Umfang sich nach
§ 7 Abs. 2 TKV richtet. Die Haftung von
endesha nach dem Produkthaftungsgesetz
und anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften
bleibt hiervon unberührt. Soweit die
Informationen über bereits bestehende
Domainregistrierungen bei den NIC fehlerhaft
ist, besteht eine Pflicht von endesha,
den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen,
nur, falls endesha diesen Fehler arglistig
verschwiegen hat oder falls Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von endesha vorliegt.
Eine weitergehende Gewährleistung oder
Haftung ist ausgeschlossen.
6. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes
gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
von endesha als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung
von endesha stellt daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe des Liefergegenstandes
dar.
7. Garantien im Rechtssinne sind durch endesha
nur dann abgegeben, wenn sie als Zusicherung
bestimmter Eigenschaften des Liefergegenstandes
bezeichnet sind.“
I) Schlußbestimmungen
1. Für das Geschäftsverhältnis,
einschließlich der Ansprüche aus
Wechseln oder Schecks, ist Deutsches Recht
vereinbart mit Ausnahme des Wiener UN-Kaufrechts.
Ist bei Lieferung ins Ausland in dem ausländischen
Staat eine Gesamtverweisung auf Deutsches
Recht unzulässig, gelten die Regeln des
Ausländischen Rechts als vereinbart,
die dem Deutschen Recht am ehesten gleichwertig
sind.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten,
einschließlich Scheck- und Wechselklagen
ist Gießen, sofern der Kunde Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. endesha ist jedoch
berechtigt, auch bei dem für den Kunden
zuständigen Gericht zu klagen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen ungültig sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche
Regelung.“
Butzbach, den 25.10.2003
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